Verfasst von: eltribe | März 31, 2010

Doppelte Staatsbuergerschaft

Es haelt sich ja hartnaeckig das Geruecht, dass eine doppelte Staatsbuergerschaft nicht moeglich ist. Das ist aber falsch. Kinder, die in den USA geboren werden (bspw. unsere also) haben mit Geburt automatisch beide Staatsbuergerschaften. Die Webseite der deutschen Botschaft erklaert das ziemlich gut:

Geburt eines Kindes


Antworten

  1. Hallo Jan
    behalten die Kinder die doppelte Staatsbürgerschaft oder müssen sie sich (oder ihr) irgendwan „Entscheiden“?

  2. Hallo! Sie muessen sich nicht entscheiden. Siehe auch von der Webseite der deutschen Botschaft:

    “Eine spätere Entscheidung zwischen seinen beiden Staatsangehörigkeiten ist nicht erforderlich. Ihr Kind wird somit dauerhaft beide Staatsangehörigkeiten innehaben.”

  3. Man muss aber ne Geburtsanzeige auf deutschem Boden schalten im ersten halben oder ganzen Lebensjahr sonst verlieren die Enkel das Geburtsrecht auf die deutsche SA.

  4. Das ist richtig, steht aber auch in dem Link.


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